
Wir wollten das fast schon als Rätselfrage in den Blog stellen, aber es wäre wohl zu einfach gewesen: Wer wendete im Jahr 1968 Gewalt gegen einen Repräsentanten der BRD an, um nach eigener Aussage „die Ehre Deutschlands zu retten“?
Natürlich war es Beate Klarsfeld, welche dem seinerzeit amtierenden Bundeskanzler Kiesinger eine Ohrfeige verpaßte und ihn mit „Nazi, Nazi, Nazi“ anbrüllte. Dem SPIEGEL gegenüber erklärte sie daraufhin, „wenn jemand von einer Frau geschlagen wird, kann man das überhaupt nicht als Gewalttätigkeit betrachten“. Den Eintritt in das politische Leben durch eine Ohrfeige sah sie als „Schritt vorwärts zur Emanzipation der deutschen Frau.“
Noch am Tag der Tat wurde Frau Klarsfeld zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, die Strafe aber später zu vier Monaten auf Bewährung umgewandelt. Ironie der Geschichte: Sie wurde von dem Rechtsanwalt Horst Mahler vertreten, der mittlerweile selbst wegen geäußerter Nazi-Ansichten für 12 Jahre im Gefängnis sitzt.
Die nun von der SED nominierte Beate Klarsfeld würde sich für den heiligen Stuhl des PräserVati zweifellos eignen. Als Höhepunkt eines feierlichen Gelöbnisses könnte sie von einer deutschen Frau eine Ohrfeige erhalten. Solch eine Ohrfeige wäre nach Klarsfeld schließlich nicht als Gewalttätigkeit zu betrachten, sondern ein weiterer Schritt vorwärts zur Emanzipation.
Bild: Aus dem roten Dunstkreis kommend tanzt eine neue Alte auf dem Präsentierteller. Stalins Erben haben gut gepokert, denn in der Antifarepublik ist die verzottelte Klarsfeld dem amtslüsternen Gauck moralisch weit überlegen: Nazijäger schlägt Stasijäger!
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